Inhalt: Geschichtliche Entwicklung S. 2
Geschichtliche Entwicklung der staatlichen Wasserbauverwaltung in Ostfriesland
Mit dem „Reglement für die neu zu errichtende General-Direktion des Wasserbaus" wurde am 18. April 1823 eine Art Landesoberbehörde geschaffen, die direkt dem hannoverschen Staats- und Kabinettsministerium unterstellt war. Bei dieser General-Direktion des Waserbaus lag die technische Leitung aller Wasserbausachen, während in das Aufgabengebiet der Landdrostei weiterhin die Deich- und Strompolizei, die Aufsicht über die Benutzung der öffentlichen Gewässer für Schiffahrt, Fischerei, Mühlenbetriebe und Meliorationen blieb. Auftauchende technische Fragen waren gemeinsam mit der General-Direktion zu überarbeiten.
Durch das „Regulativ, einiger näherer Bestimmungen über das Verfahren in Wasserbausachen" vom 17. Oktober 1826 war zwar die Position der Landdrostei und der Baukreise in Wasserbausachen gestärkt, die technische Leitung bei großen Wasserbauten lag aberweiterhin bei der General-Direktion des Wasserbaus, während die polizeilichen Funktionen bei der Landdrostei verblieben.
Im Jahre 1830 wurden die königlichen Bauinspektionen in „Kgl. Wasserbauinspektionen" umbenannt und die „zeitige königliche Wasserbaudirektion von Ostfriesland" (Amtsinhaber war bis zu seinem Tode am 26. Mai 1826 der Baudirektor Franzius) nannte sich künftig „Königliche Wasserbaudirektion". Darüber stand immer noch die General Direktion des Wasserbaus in Hannover.
Die Revolution von 1848 erzwang auch im Königreich Hannover eine Trennung der Verwaltung von der Rechtspflege und die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit. So ordnet die „Verordnung, das Wasserbauwesen betreffend" vom 1. September 1852 die Angelegenheiten des Wasserbaus neu. Man ging dabei von den drei folgenden Wasserbauzweigen aus:
- Staatswasserbau; dieses sind Wasserbauten, deren Kosten aus allgemeinen Staatsmitteln bezahlt wurden, wie z. B. Stromregulierungen, Hafenbauten
- Dominialwasserbau; Wasserbauten das Staatseigentum betreffend, z. B. Königspolder in Emden
Interessentenwasserbau; hierunter faßt man alle Wasserbauwerke zusammen, deren Bau, Betrieb und Unterhaltung Gemeinden, Verbänden oder Privatpersonen oblagen und die unter der Aufsicht der Staatsbehörden standen.
Die Königliche Wasserbaudirektion der Landdrostei Aurich nahm in der Hauptsache die Aufgaben
des Interessentenwasserbaus wahr. Sie hatte aber auch die Entwürfe des Staatswasserbaus zu prüfen und die Aufsicht über die Instandhaltung und Verbesserung dieser Wasserbauten zu überwachen. Jährlich mußte der Wasserbaudirektor einmal an einer Hauptschau der Deiche, Siele und Flußufer teilnehmen.
Die Aufgabe der Kgl. Wasserbauinspektionen war die Leitung der Bauausführung aller dieser drei oben genannten Wasserbauzweige. Diese Behörden müssen zu diesem Zeitpunkt aus mehreren Beamten bestanden haben.
Eine der größten Wasserbaumaßnahmen im damaligen Ostfriesland war die Anlage des „neuen Fahrwassers" mit der Sielschleuse in Emden. Das Fahrwasser zwischen dem Emder Hafen und der Ems war wegen der starken Verschlickung äußerst schlecht. Nach der schweren Sturmflut von 1825 hatte die Stadt Emden starke Schäden erlitten, das führte zu Plänen, die Stadt Emden endgültig gegen Sturmfluten zu schützen und gleichzeitig eine schon lange angestrebte Verbesserung der Fahrwasser- und Hafenverhältnisse zu verwirklichen. Die umliegenden Sielachten widersetzten sich energisch den Plänen der Stadt, weil sie eine Benachteiligung ihrer Entwässerung fürchteten, denn die Stadt wollte auch weiterhin die Binnenentwässerung zur Spülung der städtischen Siele und des neu zu bauenden Fahrwassers benutzen. Schließlich kam es im Februar 1845 unter Leitung der Landdrostei zu einer Einigung. Die Sielachten wurden nicht zu den Ausbaukosten herangezogen, auch wurde ihnen weitere Vorflut zugesichert. So entstand in den Jahre 1847 bis 1849 ein rund 3 km langes und bezogen auf Tidehochwasser 5 m tiefes Fahrwasser in gerader Richtung von der Stadt Emden bis zur Ems. Es wurde durch eine Sielschleuse gegen Sturmfluten abgeschlossen.
Zu einer Regulierung oder gar einem Ausbau der Ems zwischen Greven und Emden, wie in der Wiener Schlußakte zwischen Preußen und Hannover festgelegt, ist es wegen der mangelnden Seeorientiertheit des Königreichs Hannover, welches dazu auch noch Rücksichten auf die maritimen Interessen des mit ihm in Personalunion verbundenen Königreichs von Großbritannien nehmen mußte, nicht gekommen. Lediglich der Bau der Westbahn 1851 bis 1856 fällt in diesen Zeitraum und schaffte für Ostfriesland eine leistungsfähige Verkehrsverbindung ins aufstrebende Ruhrgebiet. Die Beamten dieser Baumaßnahme müssen aber nicht dem Wasserbau, sondern der Staatsbahn zugerechnet werden, obwohl alle 70 Brücken auf der Strecke zwischen Lingen und Emden von dem „Wasserbauinspektor" Buchholz betreut wurden.

Emder Hafeneinfahrt um 1805
7. Die Seebaukommission (Seezeichenwesen)
Noch in preußischer Zeit wurde der Bauinspector Kettler zu Emden im Jahre 1815 durch die Landesdirektion Ostfriesland aufgefordert, eine Reise nach Borkum und zur See zu machen, um die Betonnungs- und Uferverhältnisse auf der Ems und der Insel Borkum zu begutachten. Aufgrund des Bereisungsprotokolls wurde eine Kommission für das Seebauwesen noch durch eine Anweisung des CivilGouverneurs zu Münster angeordnet und am 20. November 1815 wurde die Seebaukommission durch den Baudirektor Franzius in Emden eröffnet. Sie bestand aus folgenden Mitgliedern:
- Bauinspector Kettler
- Justizrat Rösing (Stadt Emden)
- Kaufmann Mettger (Stadt Emden)
- Hafenmeister Tanger.
Am 4./8. Dezember 1815 wurde die Kommission von Münster aus bestätigt. 1823 übernahm die königliche General-Direktion des Wasserbaus in Hannover die oberste unmittelbare Leitung des „Ostfriesischen Seebaus" (Seezeichenwesen).
Die Stadt Emden hatte durch ein Privileg des Grafen von Ostfriesland seit 1539 die „Fürsorge über den Emsstrom". Sie legte Tonnen aus, setzte Baken und betrieb den 1574 bis 1576 auf Borkum gebauten Leuchtturm. Dafür zog sie das Tonnen- und Bakengeld, auch Emszoll genannt, ein. Dies Geld diente zur Bestreitung der „Seebaukosten". Während der französischen Besatzungszeit ging der Stadt dieses Geld verloren, doch auch die preußische und später die hannoversche Staatskasse vereinnahmten dieses Geld weiter. Der Stadt Emden ließ man lediglich einen Ausgleich von 6600 Reichstalern jährlich zukommen. Aber seit 1818 bestimmte die hannoversche Staatsregierung ausdrücklich, den „Seebauetat" aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten.
Die Seebaukommission hatte für die Sicherheit der Schiffahrt auf der unteren Ems und an der gesamten Ostfriesischen Küste von der Grenze des Groninger Wattes bis zur Insel Wangerooge (ausschließlich) zu sorgen. Da sich die Sande in der Ems stark änderten, mußte die Kommission alljährlich die sogenannte „Inselreise" machen, um die richtige Lage der Seezeichen zu begutachten. Der Küsten- und Inselschutz selbst gehörte nicht zum ostfriesischen Seebau.
Für das Jahr 1819 wies der Seebauetat folgende Hauptpositionen auf:
| Tonnen und Baken | 4681.24 Reichstaler |
Unterhalt der Seebeleuchtung und |
2566,15 Reichstaler |
Unterhaltung der Seehafen |
2675,00 Reichstaler |
gesamt |
10 000,00 Reichstaler |
Im Jahre 1817 wurde ein neues Feuer auf dem Leuchtturm in Borkum in Betrieb genommen; man löschte die alte Kohlenblüse und stellte 27 Argandsche Lampen mit Parabolspiegeln auf dem alten Leuchtturm auf, deren Sichtweite rund 6 Seemeilen betrug.
Jährlich wurden rund 40-70 hölzerne Seetonnen in der Außenems verlegt und kontrolliert. Dazu kamen 2100 bis 2500 Stechbaken. Sie entsprachen in etwa unseren heutigen Pricken, hatten aber häufig ein aufwendig aus Weidengeflecht hergestelltes Toppzeichen und mussten jährlich neu gesteckt werden.
Als 1830 der Kaufmann Mettger aus der Seebaukommission ausschied, wurde diese Stelle nicht neu besetzt, da „die Erneuerung der Seebaukommission auf sich beruhen solle". In den folgenden Jahren lag die Leitung allein in Händen des Wasserbauinspektors Kettler zu Emden.
Durch Erlaß der General-Direktion des Wasserbaus in Hannover lebte die Seebaukommission im Februar 1861 wieder auf. Sie nannte sich jetzt „königliche Seebaukommission" und bestand neben dem Wasserbauinspektor zu Emden, der für die technischen Fragen zuständig war, auch aus einem Verwaltungsbeamten, den von der General-Direktion berufenen Amtsassessor Backhausen. Die Aufgaben der sich am 1. März 1861 „konstituierenden" königlichen Seebaukommission waren im Handbuch für die Provinz Ostfriesland folgendermaßen umrissen:
„Verwaltung der Schifffahrtssachen"
Diese umfaßt die Angelegenheit der Leuchtfeuer, wie Betonnung und Bebakung der schiffbaren Flüsse, Küsten und Watten.
Für Lagerung und Unterhaltung der Seetonnen war ein Teil des städtischen Bauhofes in Emden von der Königlichen Wasserbauinspektion gemietet. Zur Sicherheit der Schifffahrt wurden schon damals „Bekanntmachungen für Seefahrer" von der Königlichen Wasserbauinspektion Emden herausgegeben.
Die Emslotsen waren aufgrund ihrer Statuten verpflichtet, die königliche Seebaukommission in nautischen Fragen zu beraten. Der Oberlotse hatte den Betonnungs- und Bebakungsdienst zu überwachen, er führte unter der oberen Leitung der Seebaukommission das Kommando über den Tonnenbojer und die Bakenstecher. In nautischen Fragen unterstützte der Oberlotse die Seebaukommission durch Erteilung von Gutachten.Eine wichtige Aufgabe in all den Jahren war die Pflege der „Convention von Harlingen vom 03. 09./23. 09.1781", einem deutsch-niederländischen Seezeichenvertrag, der die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Seezeichen auf beiden Seiten der Emsmündung regelte. Dieser Vertrag wurde neunmal um 10 Jahre verlängert und 1857 konnte erreicht werden, daß die ursprünglich abgabenfreie Niederlande sich an den Unterhaltungskosten mit 9500 Gulden pro Jahr beteiligten.
Nach der Übernahme Ostfrieslands durch Preußen im Jahre 1866 wurde die königliche Seebaukommission am 1. April 1871 aufgehoben. Das Aufgabengebiet des ostfriesischen Seebaus ging auf die Baukreise Emden, Norden und Esens über. Im letzten Jahr ihres Bestehens betreute sie
- den Leuchtturm Borkum
- die Laterne zur Knock
- ein Kaap auf Rottum
- drei Kaaps auf Borkum
- sämtliche Tonnen, Bojen und Baken bis zur Harle
die ostfriesischen Seegaten waren inzwischen zusätzlich betonnt, so lagen in der
- Harle 5 Tonnen
- Otsumer Balje 2 Tonnen
- Accumer Ee 1 Tonne
- Wichter Ee keine Tonne
- Norderneyer Seegat 5 Tonnen
8. Die preußische Wasserbauverwaltung in Ostfriesland ab 1866
Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 wurde das Fürstentum Ostfriesland mit „Patent wegen Besitzname des vormaligen Königreichs Hannover" in die Staatsverwaltung Preußens eingegliedert. Die königliche Landdrostei in Aurich blieb zunächst bestehen. Doch wurde die preußische Bauverwaltung mit Erlaß vom 27. September 1869 neu geordnet. Dabei bezog man sich auf die Grundsätze des königlichen Erlasses vom 7. Januar 1850. Es wurden Baukreise geschaffen, die sich, wie in Preußen üblich, mit Land- Wasser- und Chausseebau beschäf
tigen - Bei der Landdrostei wurden Regierungsbauräte eingesetzt.
Am l. April 1871 wurde die General-Direktion des Wasserbaus in Hannover aufgelöst. Die Befugnisse für den Staatswasserbau und den Interessentenwasserbau gingen auf die Landdrostei in Aurich überr; der Dominialwasserbau fiel an die Finanzdirektion Hannover. Wasserwege- und Landbau (entspr. Hochbau) sowie der Chausseebau hatten eine einheitliche technische und administrative Spitze im preußischen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten in Berlin.
Als letzte große Tat hat die General-Direktion des Wasserbaus in Hannover - noch in hannoverscher Zeit begonnen und in preußischer Zeit beendet - eine dreiteilige Seekarte der Emsmündung und des ostfriesischen Wattenmeers herausgegeben; diese Karte hält auch heute noch wissenschaftlichen Kriterien stand und diente als Grundlage für viele Planungen im Küstenbereich.
Das preußische Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 bewirkte, daß ab 1. April 1885 die Landdrostei Aurich in „Regierung in Aurich" umbenannt wurde. Gleichzeitig fand eine Trennung des Ingenieurbauwesens vom Hochbau statt (01. 05. 1884). Auf Ortsebene wurden die Wasserbauinspektionen Leer, Emden, Norden und Wittmund (Wittmund nahm insbesondere Bauaufgaben des Kriegshafens Wilhelmshaven wahr und die Wasserbauinspektion wurde 1888 auch dorthin verlegt) eingerichtet. In der Mittelbehörde gab es keine durchgreifende Änderung. In diese Zeit fiel 1881 bis 1888 der Bau des Ems-Jade-Kanals von 1892 bis 1899 mit dem Ausbau des Emder Hafens und der umfassenden Neuordnung der Entwässerung im Bereich der Stadt Emden. Es schloß sich der Bau des Dortmund-Ems-Kanals an und in diesem Zusammenhang wurde der Emder Hafen zur „deutschen Rheinmündung" ausgebaut.
Aufgrund des Reichsgesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen vom 27. Juli 1877 wurde in Emden für die ostfriesische Küste einschließlich Papenburg ein Seeamt errichtet, das aber dem Oberpräsidenten als Aufsichtsbehörde unterstellt war.
1910 wurden die Wasserbauinspektionen in „Wasserbauämter" umbenannt.
9. Weitere Entwicklung des Seezeichenwesen in Ostfriesland.
Eine etwas eigenständige Entwicklung nahm seit Gründung des 2. Deutschen Reiches das Seezeichenwesen ein. Mit der neuen deutschen Reichsverfassung von 1871 und einem verfassungsändernden Gesetz vom 3. März 1873 wurde das Reich für die „Schifffahrtszeichen" zuständig. Unter dem Reichskanzler als einzigem Minister des Reiches wirkte im Reichskanzleramt der „Reichsinspektor für das Seezeichenwesen".
Ab 01. 04.1893 wurde das Reichsmarine amtoberste Aufsichtsbehörde. Dieses Amt gab auch wöchentlich die Nachrichten für Seefahrer heraus.
Die Seezeichen wurden auf Kosten der Länder gebaut und betrieben; das Reich bemühte sich allerdings, einheitliche Grundsätze dazu aufzustellen. Durch fünf Küstenbezirksämter, besetzt mit einem ständigen Kommissar, der direkt dem Reichsinspektor für das Seezeichenwesen unterstellt war, konnten überraschend und stichprobenartig sämtliche Seezeichen an der Küste aufgesucht und überwacht werden.
In Preußen, zu dem Ostfriesland gehörte, lag die oberste Leitung des Seezeichenwesens bei dem Minister für öffentliche Arbeiten (im Jahre 1878 durch Abtrennung vom preußischen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten entstanden). Ab 01. 04. 1900 wurde ein technisches Dezernat für Seezeichenwesen (Zentralstelle, besetzt mit Walter Körte) geschaffen; etwas später wurde ein Seezeichenversuchsfeld in Berlin-Müggelsee aufgebaut.
Beim Regierungspräsidenten in Aurich ist das Seezeichenwesen direkt den Bauinspektoren zugeordnet. Auf Ortsebene wurden die Bauarbeiten sowie die Unterhaltung und der Betrieb der Seezeichen von den Wasserbauinspektionen durchgeführt, die im ostfriesischen Bereich in dieser Zeit folgende große Seezeichen errichteten:
- 1870/71 Leuchtturm Norderney
- 1879 Großer Leuchtturm Borkum
- 1887/89 Kleiner Leuchtturm Borkum
- 1889/90 Leuchtturm Campen
- Seit 1875 lag das Feuerschiff vor Borkum aus
Als durch einen Erlaß des Reichspräsidenten vom 21. Juni 1919 das Reichsverkehrsministerium in Berlin gegründet wird, geht das „technische Dezernat für das Seezeichenwesen" unter der Leitung von Ministerialrat Gustav Meyer geschlossen in der Abteilung WI - Wasserbautechnische Abteilung - auf (WI TI).
Als Mittelbehörde bleibt weiterhin der Regierungspräsident in Aurich bestehen, der seine Weisungen und seine Haushaltsmittel direkt vom Reichsverkehrsministerium in Berlin erhält. Auf der Ortsebene bleibt alles beim alten. Nach Gründung des deutschen Kaiserreiches begann auch auf dem Wasserbausektor eine bedeutsame Entwicklung. Für den ostfriesischen Raum und damit für die hiesigen Wasserbauinspektionen sind die nachstehenden Baumaßnahmen von besonderer Wichtigkeit.
10. Große Wasserbaumaßnahmen vor dem l. Weltkrieg
| Ab 1870 | Seeseitiger Inselschutz auf den Ostfriesischen Inseln |
| 1871 | Beginn der Strombaumaßnahmen an der Eins durch Buhnen und Längswerke auf der Geise |
| 1873 | Beginn der Baggerarbeiten auf der Eins im Emder Fahrwasser |
| 1874/76 | Eindeichung des ca. 500 ha großen Kaiser-Wilhelms-Polders westlich von Emden |
| 1881/88 | Bau des Ems-Jade-Kanals einschließlich Ausbau des Emder Hafens |
| 1892/98 | Bau des Dortmund-Ems-Kanals und weiterer Ausbau des Emder Hafens. |
| 1890-1900 | Kanalisierung und Regulierung der Unterems, Bau von Wehr und Schleuse Herbrum, Durchstiche bei Rhede und Tunxdorf, Kurvenbegradigung bei Brual sowie Buhnenbauten |
| 1903 | Bau der Seeschleuse Leer |
| 1904 | Fertigstellung der Seeschleuse in Papenburg |
| 1907/13 | Bau der neuen Seeschleuse von Emden einschließlich des neuen Binnenhafens |
| 1911/28 | Nachregulierung der Unterems mit drei Durchstichen bei Mark, Pottdeich und Coldamm |
| 1907/23 | Eindeichung des Larrelt-Wybelsumer Polders mit rund 1600ha für die Ablagerung von Baggergut aus der Hafen- und Emsbaggerung |

Blick vom Wasserturm über die Nesserlander Schleuse, 1907

Blick in die im Bau befindliche Große Seeschleuse, 1910
11. Die ostfriesische Wasserbauverwaltung nach dem 1. Weltkrieg bis zur Gegenwart
Der Regierungspräsident in Aurich sowie die Wasserbauämter in Emden, Leer und Norden blieben nach dem 1.Weltkrieg bestehen. Aufgrund der Forderung der Weimarer Reichsverfassung wurden Wasserstraßen, die mehr als 50 000 t Jahresfracht aufwiesen, aufgrund des "Staatsvertrages, beteffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern
auf das Reich" am 1.April 1921 zu Reichswasserstraßen.
Die Leitung dieser Reichswasserstraßen wurde zwar dem Reichs- und preußischen Verkehrsministerium übertragen,
und von dort erhielt auch der Regierungspräsident in Aurich seine fachlichen Weisungen und die entsprechenden Haushaltsmittel, die gesamte weitere Verwaltungsstruktur blieb jedoch bestehen.
Erst in der Zeit des Nationalsozialismus wurde 1940 beim Regierungspräsidenten in Aurich eine Abteilung "Wasserstraßenverwaltung''
gebildet, die direkt dem Reichs- und preußischen Verkehrsministerium unterstand.
Am 01.10.1941 übernahm dann der "Generalinspekteur für Wasser und Energie" die direkte Weisungsbefugnis gegenüber der Abteilung Wasserstraßenverwaltung, im Zuge dieser Umstellung wurden aus den Landesbeamten in der Orts- und Mittelbehörde Reichsbeamte, Funktion und Aufgabe der Mittelinstanz in Aurich blieb jedoch erhalten. Ebenfalls überdauerte die Verwaltungsstruktur auf Ortsebene und in der Mittelinstand nach 1945 die britische Besatzungszeit. Die Ortsämter wechseltenallerdingsmehrfach den Namen:
- ab 1940 Wasserstraßenamt
- ab 1947 Seewasserstraßenamt
- Anfang 1949 Wasserstraßenamt
ab 1. Nov. 1949 Wasser- und Schiffahrtsamt Emden,Leer und Norden; diese fungieren allerdings zunächst noch als Landesbehörden.
Inzwischen hatte sich das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland konstituiert, für
den Regierungsbezirk Ostfriesland wurden jedoch die Bundes- und Landesaufgaben noch einheitlich
vom Regierungspräsidenten in Aurich wahrgenommen.Nach Überführung der Bundeswasserstraßen in die
Verwaltung des Bundes wurde am 1. November 1952 die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich
gegründet. Da sie sich größtenteils aus Beamten des Regierungspräsidenten Aurich bildete, die "ihre
Aufgaben mitnahmen" und das Land Niedersachsen keine neue niedersächsische Hafenverwaltung in der Ortsinstanz aufbauen wollte, wurden der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich durch die sogenannte Küstenvereinbarung alle Aufgaben übertragen, die "schon bisher ohne einen förmlichen Auftrag des Landes" von ihr wahrgenommen
wurden. Hierzugehörten insbesondere die Verwaltung des Hafens Emden, die Inselversorgungshäfen sowie die Hafenpolizei in Ostfriesland und der seeseitige Inselschutz auf den Ostfriesischen Inseln.
Am 1.Januar 1976 wurden die Bereiche der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Aurich und Bremen
zur Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nordwest mit Sitz in Aurich zusammengefaßt. In Fortführung
dieser Neuorganisation folgte mit Wirkungvom 1. Februar 1978 die Zusammenfassung der ostfriesischen
Wasser- und Schiffahrtsämter Emden, Leer und Norden zu einem großen Wasser- und Schiffahrtsamt
Emden.
Nach und nach wurden auch die originären Landesaufgaben an niedersächsische Wasserbaudienststellen
zurückübertragen. so
- 01. 04. 1979 Übergabe des gesamten seeseitigen Inselschutzes auf den Ostfriesischen Inseln an das damalige "Staatliche Amt für Insel- und
Küstenschutz in Norden jetzt "Niersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Insel- und Küstenschutz" (NLWK) - 01. 05. 1980/ Abgabe der Hafenverwaltung an 31. 12. 1984 die damaligen Niedersächsichen Hafenämter Emden und Norden heute N-Ports.
Wenn sich auch aus verfassungsrechtlichen Gründen die Wasserbauverwaltung in Ostfriesland in eine Landes- und Bundeskompetenz aufteilt, so konnte doch nachgewiesen werden, daß sie geschichtlich gesehenaus einer Wurzel stammt, und so hat sich das Wasser- und Schiffahrtsamt Emden als einzige im Wasserbau tätige Bundesbehörde für Ostfriesland herausgebildet.

