Inhalt: Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen
Wegen der starken Verkehrszunahme bei den Kleinfahrzeugen sieht der Gesetzgeber eine Neuregelung seit 1995 vor. Danach besteht für Kleinfahrzeuge mit einer Länge unter 20 Metern Kennzeichnungspflicht.
Einzelheiten zu der Kennzeichnungspflicht können einem Merkblatt entnommen werden, siehe hierzu weiter unten. Bitte lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch. Sie können für Kleinfahrzeuge beim WSA Emden ein amtliches Kennzeichen beantragen. Dieses kann persönlich oder auf dem Postweg erfolgen.
Anmeldung
Mit dem Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichen für Kleinfahrzeuge und dem Nachweis über das Eigentum des Fahrzeuges, z. B. durch Vorlage der Ablichtung des Kaufvertrages oder sonstiger Urkunden, ist eine Vergabe für ein amtliche Kennzeichen möglich. Ersatzweise kann der Erwerb des Eigentums auch mit der Vorlage der Eigentumserklärung glaubhaft gemacht werden.
Der Antrag und die Eigentumserklärung sind vollständig in Druckschriftauszufüllen und zu unterschreiben.
Der von Ihnen ausgedruckte Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen einschließlich der Ablichtung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses
an das
Wasser- und Schifffahrtsamt Emden
Postfach 2451/ 61
26704 Emden
Verwendungszweck "Kleinfahrzeug - Amtliches Kennzeichen"
zu senden.
Die Gebühr in Höhe von 18,00 EUR ist auf das Konto der Deutschen Bundesbank, Filiale Bremen, Nr. 290 010 21 (BLZ: 290 000 000) einzuzahlen.
Wichtig
Das Kassenzeichen und weitere Informationen erhalten Sie vorher auf telefonische Anfrage während der Geschäftszeit montags bis freitags von 8:30 Uhr - 15:30 Uhr unter der Telefon-Nr. 04 921/802-386 und 337 oder per Email.
Änderung
Bei einem Antrag auf Änderung bestimmter Angaben im Ausweis ist folgende Gebühr einzuzahlen:
- Änderung von Namen und Anschrift des Eigentümers oder technischer Angaben des Fahrzeuges 10,00 EUR
- Änderung der Eigentumsverhältnisse 15,00 EUR
Auch bei diesen Einzahlungen (siehe Konto unter Anmeldung) ist das gültige Kassenzeichen auf telefonische Anfrage vorher zu erfragen und unter dem Verwendungszweck "Änderung Kleinfahrzeug - Kennzeichen" einzutragen.
Abmeldung
Die Veräußerung eines Kleinfahrzeugs ist zur Berichtigung der Daten dem WSA Emden mit Zusendung des Ausweises anzuzeigen (gebührenfrei).
Ansprechpartner für die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen ist
Herr Brink und Herr Kulczycki
Montags bis Donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr
Tel.: 049 21/802-386 und 337
Mail: hans-martin.brink@wsv.bund.de und gregor.kulczycki@wsv.bund.de